Kosten

Wer übernimmt die Kosten für die 
ambulante Psychotherapie?

Verhaltenstherapie ist Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Daher wird die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie den Beihilfen gewährleistet. 

 

  • Für gesetzlich versicherte Mitglieder ist die Abrechnung über die jeweilige Krankenkasse somit grundsätzlich möglich. Die Psychotherapiebehandlung startet nach Antragsstellung und -bewilligung. Davor finden erste Kennenlern- und Probetermine (max. 5 Sprechstunden und 6 Probatoriktermine á 50 Minuten) statt. Darin wird eine erste diagnostische Einschätzung und Abklärung durch den Behandler vorgenommen. In bestimmten Fällen, z. B. bei vorhergehender Diagnostik und Behandlung durch einen Zuweiser, kann der Diagnostikprozess verkürzt werden. Über das genaue Antragsprocedere werden Sie innerhalb der ersten Kennenlerntermine näher aufgeklärt. 

 

  • Für privat versicherte Mitglieder und beihilfeberechtigte Personen übernimmt Ihre Krankenversicherung die Kosten entsprechend der Richtlinien des abgeschlossenen Vertrages. Die Abrechnung erfolgt nach der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP). Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag der zu behandelnden Person erstatten private Krankenversicherer bei Vorliegen einer Indikation für die Psychotherapie die Kosten einer Psychotherapie ganz oder teilweise. Bei manchen Kostenträgern ist die Kostenerstattung für eine Psychotherapie durch den Versicherungsvertrag auch ausgeschlossen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über den Ablauf und die benötigten Formulare für die Beantragung der Psychotherapie. 

 

  • Darüber hinaus ist die Abrechnung für Selbstzahler möglich. Das Honorar orientiert sich an der "Gebührenordnung für Psychotherapeuten" (GOP) und wird den Patienten privat in Rechnung gestellt.

 

Die Gebührenordnung für Psychotherapeuten finden sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer:

https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2020/04/GOP-Infotabelle_Stand-2020.pdf 

 

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